3. Die Finanzplanung


3.1. Allgemeines

Bei einer Finanzplanung werden die Einnahmen und die Ausgaben für einen
gewissen Zeitraum geplant. Da die Einnahmen in der Regel fix sind und nur durch
einen Arbeitsplatzwechsel erhöht werden können, ist es sinnvoll die ermittelten
Werte des „Einnahme-Ausgaben-Vergleich zu übernehmen.

Aufgrund des oben gesagten ergibt sich, dass in der Finanzplanung die Ausgaben
geplant werden.
Hierbei ergeben sich zwei Ausgabearten:

· Ausgaben die innerhalb einer kurzfristigen Rechnungsperiode, z.B. einem
Jahr anfallen

· Ausgaben, die zu einem späteren Zeitpunkt, aber in grosser Höhe anfallen
und für die Rücklagen gebildet werden müssen.


3.2. Planungszeitraum

Es sollte nur 1 Jahr detailliert geplant werden. Hierbei sollten aber finanzielle
Vorhaben der

· nächsten 5 Jahre

· nächsten 10 Jahre

· über 10 Jahre hinweg

berücksichtigt werden.


Vorhaben in den nächsten 5 Jahren können sein:

· Anschaffungen von Wohnungseinrichtungen

· Neuerweb eines Pkws

· Immobilienerwerb

· usw.



Vorhaben der nächsten 10 Jahren

Vorhaben der nächsten 10 Jahre sind alle Ausgaben die innerhalb von 10 Jahren,
aber nicht in den nächsten 5 Jahren anfallen.


Vorhaben über 10 Jahre hinaus:

Hierunter fallen alle Ausgaben, die erst nach 10 Jahren anfallen. Hierher gehört
z.B. auch die Altersvorsoge..


3.3. Erstellung der Vorhabensplanung

Mit Hilfe der Vorhabensplanung (Anlage 3) wird überlegt welche Anschaffungen
in den nächsten 5, 10 und über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre getätigt
werden sollen. Hierbei wird der momentane Anschaffungswert, ohne
Berücksichtigung einer Preiserhöhung veranschlagt. Eine eventuelle
Preiserhöhung wird durch die Zinsen, die durch die Rücklagen entstehen,
aufgefangen. Jede geplante Anschaffung wird in Priorität A (höchste Priorität),
Priorität B und Priorität C (niedrigste Priorität) geratet.

Ein rating ist deshalb sinnvoll, da unter Umständen, aufgrund des Einkommens,
nicht alle Vorhaben in die Tat umgesetzt werden können.

Bei dem rating sieht es so aus, wie wenn alle Vorhaben, die erst nach einem
Zeitraum von 10 Jahren realisierbar sind, automatisch mit C geratet werden. Dies
ist aber nicht der Fall, denn es sollte auf alle Fälle die Alterssicherung mit A
bewertet werden. Eine Alterssicherung ist heute absolut notwendig, da die soziale
Absicherung im Alter von der Allgemeinheit mit der gesetzlichen
Rentenversicherung auf die Schultern jedes einzelnen umgebürdet wird. Um so
länger der Zeitraum für die Rücklagenbildung ist, um so geringer sind die
monatlichen Aufwendungen.









3.3. Erstellung der Vorhabensbudgetierung

Auf der Grundlage der Vorhabensplanung wird nun die Vorhabensbudgetierung
erstellt. (Anlage 3).

Hier werden alle Vorhaben der Vorhabensplanung, gegliedert in Priorität A, B
und C übertragen. Innerhalb der jeweiligen Priorität werden zuerst die Vorhaben
der nächsten 5 Jahre, dann der nächsten 10 usw. eingetragen.

Der Zeitraum, wann das Vorhaben realisiert werden soll wird in Monaten
eingetragen. Werden nun die Kosten durch die Anzahl der Monate geteilt, erhält
man den Kostenanteil pro Monat. Dieser Betrag sollte monatlich zurückgelegt
werden, damit das Vorhaben termingerecht realisiert werden kann. Eine bis dann
eingetretene Preiserhöhung dürfte durch die vereinnahmten Zinsen für die
Anlage der Rückstellung kompensiert werden.

3.4. Gelder zur freien persönlichen Verfügung

Bisher wurden lediglich die regelmässigen Ausgaben betrachtet. Ferner wurde ein
bestimmter Betrag für die Lebenshaltungskosten und für die Kfz-Kosten kalkuliert.
Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die in der Familie bekannt sind. Sicherlich
möchte ein Ehepartner auch Anschaffungen tätigen, über die er seinem Partner
keine Rechenschaft abgeben möchte. Hat er dafür keinen freien Betrag zur
Verfügung, muss er sich diesen auf anderem Wege besorgen. Hierbei tut sich der
Ehepartner, der das Haushaltungsgeld verwahrt leichter, da sich die Ausgaben für
die Lebenshaltung nicht zu 100 % nachweisen lassen. Auf der anderen Seite wird
der Besserverdienende nicht jede Einkommenserhöhung sofort mitteilen, um damit
seine persönlichen „Schmugelder“ anlegen zu können. Es entsteht ein Klima der
Unzufriedenheit und des Misstrauens. In einem solchen Klima werden aber keine
Budgetgespräche mehr geführt und jegliche Budgetplanung und Kontrolle bricht
zusammen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn jedem Ehepartner Gelder zu freien
Verfügung steht, das sogenannte Taschengeld.
Dieses Taschengeld sollte für beide Partner gleich gross sein und sich an den
realistischen Bedürfnissen orientieren, insofern aufgrund der Vergleichsrechnung
Einnahmen und Ausgaben noch Platz dafür ist. So macht es keinem Sinn, dem
Zigaretten rauchenden Ehepartner, der einen Monatsbedarf von 75,-- Euro hat und
seine Zigaretten von seinem Taschengeld begleichen muss, ein Taschengeld von
75,-- Euro zuzusprechen.
Dieses Taschengeld sollte auf das jeweilige persönliche Konto der jeweiligen
Ehepartner überwiesen werden. und sollte nicht auf dem gemeinsamen Girokonto
stehen bleiben.
Da die bisher monatlichen, persönlichen Zahlungen aufgrund der
„Bestandsaufnahme regelmässiger Aufgaben“ feststehen (siehe Anlage 1, Spalte
„pes“) können diese von Taschengeld bereits abgezogen werden, insofern die
Belastung auf dem Gemeinschaftskonto erfolgt.



3.5. Welche Vorhaben können realisiert werden.

Der Einnahmenüberschussvergleich (Anlage 2) hat gezeigt, dass es 3
Möglichkeiten gibt, wie sich die Einnahmen zu den Ausgaben verhalten

· Die Jahreseinnahmen sind insgesamt geringer als die Ausgaben
(siehe Ziffer 3.6.1)

· Die Jahreseinnahmen sind nur mit den Sonderzahlungen grösser als die
Ausgaben
(siehe Ziffer 3.6.2)

· Die Jahreseinnahmen sind bereits ohne Sonderzahlungen grösser als die
Ausgaben
(siehe Ziffer 3.6.3)

Je nachdem wie sich die Einnahmen zu den Ausgaben verhalten, müssen
unterschiedliche Strategien gewählt werden.


3.6. Die Vorhabensrealisierung - Ansparphase

3.6.1. Ausgabenreduzierung, da Gesamtausgaben grösser sind als die
Gesamteingaben
(Anlage 5)

In der „Bestandsaufnahme regelmässiger Ausgaben“ wurden die Ausgaben
bereits nach A, B und C. geratet.
Zuerst werden die C-Ausgaben, dann die B-Ausgaben in das „Formblatt zur
Reduzierung der Ausgaben“ eingetragen. Je nach dem für welchen Zeitraum,
monatlich, vierteljährlich usw. diese Ausgaben abdecken, werden sie in die
entsprechende Spalte eingetragen und durch die Anzahl der Monate geteilt.
Zum Schluss muss der Saldo der reduzierten Ausgaben der Höhe des
Fehlbetrages entsprechen. Sollte in der Vorhabensplanung (Anlage 3)
festgestellt worden sein, dass Vorhaben mit Priorität A vorhanden sind, müssen
die Ausgaben solange weiter reduziert werden, bis auch diese gedeckt werden,
wobei natürlich Vorhaben mit der Priorität A mit bestehenden Ausgaben der
Priorität A kollidieren können.

Sollten die Ausgaben der Priorität B und C nicht ausreichen um den
monatlichen Fehlbetrag zu decken, dann müssen auch Ausgaben der Priorität
A reduziert werden. Dies kann unter Umständen nur durch einen starken
Einschnitt in die bisherige Lebenssituation erfolgen, z.B. Umzug, da die Miete
zu hoch. ist.


3.6.1.1. Sicherung der übermonatlich zu zahlenden Ausgaben

Es ist sinnvoll, die monatlichen Ansparungen für übermonatliche Ausgaben
nicht auf dem Girokonto stehen zu lassen, sondern auf ein separates Konto
automatisch übertragen zu lassen und sobald die jeweilige Zahlung erfolgt,
diese wieder auf das Girokonto zurück zu überweisen.

Zur Ermittlung des monatlichen Betrages, werden die Ausgaben in der Liste
Anlage 5, Ziffer 3.6.1.1. eingetragen, und durch die Monatsanzahl, die diese
Zahlung überbrückt geteilt und als anteiliger Monatsbetrag eingetragen.
Hierbei dürfen die Aufwendungen für den Urlaub, sowie die Familienfeste
nicht vergessen werden. Die Summe aller anteiligen Monatszahlungen ergibt
den monatlichen Rücklagenbetrag

3.6.2 Sicherung der übermonatlichen Zahlungen (Anlage 6)
(Sonderzahlungen werden zur Deckung der regelmässigen Ausgaben benötigt)

Bei der Vorhabenskalkulation (Anlage 4) wurde festgestellt, dass der Haushalte
zwar genügend Jahreseinnahmen hat, um die Gesamtausgaben zu decken, bzw. zu
überschreiten, aber die monatlichen Gehaltszahlungen dafür alleine nicht
ausreichen. Dieser Haushalt muss sowohl monatliche Rücklagen bilden, bzw. die
Sonderzahlungen zurücklegen.


3.6.2.1. Veränderung des Ausgabenverhaltens.(Anlage 6)

Bisher haben diese Haushalte auch Ausgaben, die mit Priorität C geratet wurden.
Bei der Vorhabensplanung haben sich vielleicht Vorhaben ergeben, die mit
Priorität A oder B bewertet wurden. Massgeblich ist nun die Frage, ob die mtl.
freie Summe aus Anlage 4 ausreicht, diese zusätzlichen Vorhaben zu finanzieren.
Wenn nicht müssen zuerst die C-Ausgaben und dann die B-Ausgaben reduziert
werden, bis zumindest die A-Vorhaben finanziert sind.

Aufgrund der Veränderung der Ausgaben und Vorhaben verändern sich auch die
monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen Zahlungen. Diese Veränderung muss
bei Rücklagenbildung berücksichtigt werden. (Anlage 7). Hierzu werden die
zukünftig gestrichenen Ausgaben von den jeweiligen Summen ( Achtung, nicht auf
das Jahr hochrechnen) der Anlage 1 abgezogen und die neuen Vorhaben
dazugezählt.
3.6.2.2. Sicherung der übermonatlichen Zahlungen

Dieser Haushalt benötigt die jährlichen Sonderzahlung zur Deckung der
Gesamtjahreskosten. Daher ist es sinnvoll, wenn die Sonderzahlung bei
Vergütung sofort auf ein separates Sparkonto übertragen wird und zudem der
noch übersteigende Ausgabenbetrag monatlich auf dieses Konto überwiesen wird.
Bei Fälligkeit wird dann die übermonatlichen Zahlung wieder auf das Girokonto
zurück gebucht. Sollten die monatlichen Zahlungen bereits grösser sein als die
Sonderzahlung, dann bestehen keine übermonatliche Zahlungen. In diesem Fall
wird kein monatlicher Übertrag auf das separate Konto vorgenommen, sondern
monatlich 1/12 der Sonderzahlung auf das Girokonto zurück gebucht.

Zur Ermittlung des monatlichen Übertrages werden die Ausgaben der Anlage 7
auf die Jahresausgabe hochgerechnet, die Sonderzahlung abgezogen und der
Restbetrag durch 12 geteilt

3.6.3. Sicherung der übermonatlichen Zahlungen
(die monatlichen Einkommen reichen zur Deckung der regelmässigen Ausgaben
aus)

Auch hier ist es sinnvoll, die bisherigen C-Ausgaben nochmals zu überdenken
und eventuell zu streichen.
Anhand der Anlage 7 wird ermittelt, welcher Betrag monatlich auf ein Sparkonto
übertragen werden soll.