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2. Die Ist-Aufnahme Bevor eine Planung erstellt werden kann, muss zuerst der jeweilige Ist-Zustand bestimmt werden. Im Fall des Familienbudgets bedeutet dies, dass die Familieneinnahmen den Familienausgaben gegenüber gestellt werden. 2.1. Die Einnahmen Die Steuergesetzgebung kennt insgesamt 7 Einkunftsarten · Einkünfte aus Gewerbebetreiben · Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft · Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit · Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit · Einkünfte aus Kapitalvermögen · Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung · sonstige Einkünfte (z.B. Spekulationsgewinne) Von diesen Einkunftsarten sind lediglich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn u. Gehalt), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen) mehr oder weniger regelmässig, sowie bei einem Rentnerhaushalt die sonstigen Einkünfte (Renten). Die anderen 4 Einkunftsarten weisen teilweise grosse Schwankungen auf, da sie vom jeweiligen Geschäftsgang der Unternehmung oder der Selbständigkeit oder vom jeweiligen Börsengeschehen abhängig sind. Für eine Budgetplanung ist es ratsam, nur die regelmässigen Einnahmen zugrunde zu legen. Damit auch ein Selbständiger eine sinnvolle Budgetplanung erstellen kann, scheint es ratsam einen Durchschnittsgewinn nach Steuern und Sozialabgaben der letzten 3 -4 Jahren zugrunde zu legen und auf den Monat umzulegen. Im weiteren werde ich auf den Selbständigen nicht mehr eingehen, sondern seinen pro Monat-Nettogewinn dem Gehalt eines Angestellten gleichstellen. Da eine Budgetplanung unter dem Vorsichtsprinzip erstellt werden sollte, müssen Einnahmen eher geringer und Ausgaben eher höher veranschlagt werden. Aus diesem Grund sollten Zinseinnahmen nicht budgetiert werden, mit Ausnahme sie stellen die einzige ,grössere Einnahmequelle dar. Spekulationsgewinne dürfen nicht budgetiert werden. Aufgrund der o.a. Ausführungen sollten folgende Einnahmen für die Budgetplanung zugrunde gelegt werden: · Lohn / Gehalt, bzw. Rente inkl. Kindergeld des Ehemannes · Lohn / Gehalt bzw. Rente inkl. Kindergeld der Ehefrau · Mieteinnahmen (nach Abzug von Renovierungsrücklagen) · Sonderzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld, sofern sie regelmässig sind und nicht abhängig von der Arbeitsleistung oder Erfolg des Arbeitnehmers. 2.2 Die Ausgaben Die Ausgaben lassen sich ebenfalls in regelmässige und unregelmässige Ausgaben aufteilen. Regelmässige Ausgaben sind z.B. die mtl. Miet-, Versichungszahlungen usw. Unregelmässige Ausgaben sind z.B. die Anschaffung eines Mantels, Gaststättenbesuche usw. Regelmässige Ausgaben sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie in regelmässigen zeitlichen Intervallen in gleicher oder ähnlicher Höhe (z.B. Telefon) dem Girokonto belastet werden 2.2.1. Die Ausgabenerfassung Eine Budgetplanung wird nur dann konsequent durchgeführt, wenn die Erfassung des Ist-Zustandes nicht zu kompliziert und zeitraubend ist. Da wahrscheinlich fast alle regelmässigen Zahlungen über das Girokonto erfolgen, empfiehlt es sich die Girokontoauszüge der letzten 12 Monate als Grundlage zu wählen und die Ausgaben in die in die „Bestandsaufnahme regelmässiger Ausgaben“ einzutragen (Anlage 1). |
Hierbei werden die Ausgaben, je nachdem ob sie monatlich, vierteljährlich usw. anfallen, in die jeweilige Spalte vermerkt. Ferner sollte die Ausgabe hier bereits klassifiziert werden, ob es sich um eine Ausgabe handelt, die nur einem Ehepartner zu Gute kommt und wenn ja, wem. Ferner sollte bereits hier entschieden werden, ob die Ausgabe noch notwendig ist. So werden z.B. viele Zeitschriftenabonnements eingegangen, die dann in regelmässigen Abständen abgebucht werden, aber die Zeitschriften werden nicht mehr regelmässig gelesen. Sollte dies der Fall sein, so ist es günstiger sich das jeweilige Einzelexemplar am Kiosk zu kaufen und dafür einen etwas höheren Einzelpreis zu bezahlen, als monatlich für eine ungelesene Zeitschrift zu zahlen. Ebenso stellen Vereinsbeiträge von Vereinen, von denen man sich bereits entfremdet hat ein Geldloch dar. Eine Mitgliedskündigung ist sicherlich sinnvoll. Ausgaben die kurzfristig zu kündigen sind, werden durchgestrichen und in der Endsumme nicht mehr erfasst. Letztendlich sollten die Ausgaben in A,B,C priorisiert werden. A Ausgaben sind lebenswichtige Ausgaben wie z.B. die Miete, während C-Ausgaben mehr oder weniger Konsumausgaben darstellen, auf die im Zweifelsfall verzichtet werden kann. Dieses rating ist wichtig, wenn Ausgaben reduziert werden müssen nachdem die unnötigen Ausgaben bereits abgesetzt wurden. Sind alle regelmässigen Ausgaben von 12 Monaten erfasst, werden die jeweiligen Spalten addiert und je nachdem ob es sich um monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen handelt mit den Faktoren 12, 4, 2 oder 1 multipliziert und dann zu einer Summe addiert. So erhält man die Jahressumme aller regelmässigen Ausgaben. Hierbei finden die unregelmässigen Ausgaben für den Lebensunterhalt wie z.B. Lebensmittel, aber auch das Benzingeld noch keine Berücksichtigung. |
2.3 Einnahmen und Ausgaben-Vergleich.(Anlage 2) In dem Einnahmen und Ausgaben-Vergleich wird nun überprüft, ob die Einnahmen ausreichen die Ausgaben zu begleichen. Da die regelmässigen Ausgaben bereits feststehen, wird nun das Monatseinkommen ermittelt. Hierbei finden zuerst nur die Gehaltszahlungen und eventuelle Mieteinnahmen Berücksichtigung. Keinen Eingang finden hier eventuelle Sonderzahlungen des Arbeitgebers |
Im nächsten Schritt werden die Ausgaben zusammengefasst. Hierbei wird die Jahressumme aller regelmässigen Ausgaben (Analge 1) übertragen. Nun müssen auch die Lebenshaltungskosten budgetiert werden. Den meisten Haushalten dürfte hier keinerlei Zahlenmaterial zugrunde liegen, wieviel sie für den täglichen Lebensunterhalt benötigen. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung für Kreditvergaben hat es sich bei einer grossen süddeutschen Bank bewährt, pauschalierte Lebenshaltungskosten zugrunde zu legen. Sie betragen für die 1. erwachsene Haushaltsperson mindestens 550,-- Euro für den 2. Erwachsenen mind. 250,-- Euro und für jedes Kind mind. 200,-- Euro. Bei einem höheren Lebensstandard können diese Richtsätze natürlich höher sein. Diese Lebenshaltungskosten werden nun ebenfalls wieder mit dem Faktor 12 multipliziert. Eine weitere grosse Ausgabe stellt der PKW dar. Nur das Benzingeld zu veranschlagen ist etwas zu wenig, denn es müssen auch Rücklagen gebildet werden, um ein neues KFZ zu finanzieren, bzw. für Reparaturkosten. Hier sollte wiederum ein Richtsatz von mindestens 200,-- Euro zugrunde gelegt werden . Neben den laufenden Haushaltsausgaben kommen weitere Ausgaben für Familienfeste, Geburtstage, Weihnachten usw. auf die Familie zu. Diese Ausgaben sollten ebenfalls budgetiert werden. Eine nicht unbeachtliche Ausgabequelle stellt der jährliche Urlaub dar. Daher sollte auch er bei den jährlichen Ausgaben berücksichtigt werden. Die Summe aller hier aufgeführten Ausgaben ergibt die Gesamtausgabe auf ein Jahr betrachtet. Diese werden nun von den auf das Jahr hochgerechneten Monatseinkommen abgezogen. Ergibt sich hierbei ein positiver Saldo, sind die Einnahmen grösser als die Ausgaben. Ergibt sich jedoch ein negativer Saldo, sind die Ausgaben grösser als die Einnahmen und die Sonderzahlungen müssen zur Begleichung der Jahresausgaben mit herangezogen werden. |
Als nächsten Schritt werden nun die Sonderzahlungen mit berücksichtigt. Hierbei dürfen nur Zahlungen berücksichtigt werden, die unabhängig der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt werden. Dies sind in der Regel das Urlaubsgeld und das 13. Gehalt . Nicht berücksichtigt werden sollten hier Zahlungen die vom Leistungserfolg des Arbeitnehmers abhängig sind, wie z.B. „Erfolgsorientierte Zusatzzahlungen“. (Eine Ausnahme stellen Verkäufer dar, die zu ihrem, in der Regel, niedrigem Fixgehalt eine Umsatzprovision erhalten) Siehe hierzu Zif. 2.1. -Selbständige. Diese Sonderzahlungen werden nun zum Einnahmenüberschuss addiert. Ergibt sich immer noch ein negativer Saldo und ist in absehbarer Zeit mit keiner Verbesserung der Einkommenssituation zu rechnen, z.B. Beendigung Umschulung, Studium, so sollten die regelmässigen Ausgaben dringendst daraufhin überprüft werden, wo die Ausgaben reduziert werden können. Bevor hier die Lebenshaltungskosten kalkulatorisch reduziert werden, sollten zuerst einmal die regelmässigen Ausgaben kritisch überprüft werden, ob man nicht gerade in diesem Bereich über seine Verhältnisse lebt (Reduzierung der Ausgaben Anlage 1 Priorität C). Ergibt sich ein positiver Saldo, kann eine Strategie erstellt werden zur Vermögenserweiterung und Altersabsicherung. |