2. Die Ist-Aufnahme



Bevor eine Planung erstellt werden kann, muss zuerst der jeweilige Ist-Zustand
bestimmt werden. Im Fall des Familienbudgets bedeutet dies, dass die
Familieneinnahmen den Familienausgaben gegenüber gestellt werden.

2.1. Die Einnahmen

Die Steuergesetzgebung kennt insgesamt 7 Einkunftsarten

· Einkünfte aus Gewerbebetreiben
· Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft
· Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
· Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
· Einkünfte aus Kapitalvermögen
· Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
· sonstige Einkünfte (z.B. Spekulationsgewinne)

Von diesen Einkunftsarten sind lediglich die Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit (Lohn u. Gehalt), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
(Mieteinnahmen) mehr oder weniger regelmässig, sowie bei einem
Rentnerhaushalt die sonstigen Einkünfte (Renten).

Die anderen 4 Einkunftsarten weisen teilweise grosse Schwankungen auf, da sie
vom jeweiligen Geschäftsgang der Unternehmung oder der Selbständigkeit oder
vom jeweiligen Börsengeschehen abhängig sind.

Für eine Budgetplanung ist es ratsam, nur die regelmässigen Einnahmen
zugrunde zu legen. Damit auch ein Selbständiger eine sinnvolle Budgetplanung
erstellen kann, scheint es ratsam einen Durchschnittsgewinn nach Steuern und
Sozialabgaben der letzten 3 -4 Jahren zugrunde zu legen und auf den Monat
umzulegen. Im weiteren werde ich auf den Selbständigen nicht mehr eingehen,
sondern seinen pro Monat-Nettogewinn dem Gehalt eines Angestellten
gleichstellen.

Da eine Budgetplanung unter dem Vorsichtsprinzip erstellt werden sollte,
müssen Einnahmen eher geringer und Ausgaben eher höher veranschlagt
werden. Aus diesem Grund sollten Zinseinnahmen nicht budgetiert werden, mit
Ausnahme sie stellen die einzige ,grössere Einnahmequelle dar.
Spekulationsgewinne dürfen nicht budgetiert werden.

Aufgrund der o.a. Ausführungen sollten folgende Einnahmen für die
Budgetplanung zugrunde gelegt werden:

· Lohn / Gehalt, bzw. Rente inkl. Kindergeld des Ehemannes
· Lohn / Gehalt bzw. Rente inkl. Kindergeld der Ehefrau
· Mieteinnahmen (nach Abzug von Renovierungsrücklagen)
· Sonderzahlungen, z.B. Weihnachtsgeld, sofern sie regelmässig sind und
nicht abhängig von der Arbeitsleistung oder Erfolg des Arbeitnehmers.


2.2 Die Ausgaben

Die Ausgaben lassen sich ebenfalls in regelmässige und unregelmässige
Ausgaben aufteilen. Regelmässige Ausgaben sind z.B. die mtl. Miet-,
Versichungszahlungen usw. Unregelmässige Ausgaben sind z.B. die
Anschaffung eines Mantels, Gaststättenbesuche usw. Regelmässige Ausgaben
sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass sie in regelmässigen zeitlichen
Intervallen in gleicher oder ähnlicher Höhe (z.B. Telefon) dem Girokonto
belastet werden

2.2.1. Die Ausgabenerfassung

Eine Budgetplanung wird nur dann konsequent durchgeführt, wenn die
Erfassung des Ist-Zustandes nicht zu kompliziert und zeitraubend ist. Da
wahrscheinlich fast alle regelmässigen Zahlungen über das Girokonto erfolgen,
empfiehlt es sich die Girokontoauszüge der letzten 12 Monate als Grundlage zu
wählen und die Ausgaben in die in die „Bestandsaufnahme regelmässiger
Ausgaben“ einzutragen (Anlage 1).

Hierbei werden die Ausgaben, je nachdem ob sie monatlich, vierteljährlich usw.
anfallen, in die jeweilige Spalte vermerkt. Ferner sollte die Ausgabe hier bereits
klassifiziert werden, ob es sich um eine Ausgabe handelt, die nur einem
Ehepartner zu Gute kommt und wenn ja, wem.
Ferner sollte bereits hier entschieden werden, ob die Ausgabe noch notwendig ist.
So werden z.B. viele Zeitschriftenabonnements eingegangen, die dann in
regelmässigen Abständen abgebucht werden, aber die Zeitschriften werden nicht
mehr regelmässig gelesen. Sollte dies der Fall sein, so ist es günstiger sich das
jeweilige Einzelexemplar am Kiosk zu kaufen und dafür einen etwas höheren
Einzelpreis zu bezahlen, als monatlich für eine ungelesene Zeitschrift zu zahlen.
Ebenso stellen Vereinsbeiträge von Vereinen, von denen man sich bereits
entfremdet hat ein Geldloch dar. Eine Mitgliedskündigung ist sicherlich sinnvoll.
Ausgaben die kurzfristig zu kündigen sind, werden durchgestrichen und in der
Endsumme nicht mehr erfasst.

Letztendlich sollten die Ausgaben in A,B,C priorisiert werden. A Ausgaben sind
lebenswichtige Ausgaben wie z.B. die Miete, während C-Ausgaben mehr oder
weniger Konsumausgaben darstellen, auf die im Zweifelsfall verzichtet werden
kann. Dieses rating ist wichtig, wenn Ausgaben reduziert werden müssen
nachdem die unnötigen Ausgaben bereits abgesetzt wurden.

Sind alle regelmässigen Ausgaben von 12 Monaten erfasst, werden die jeweiligen
Spalten addiert und je nachdem ob es sich um monatliche, vierteljährliche,
halbjährliche oder jährliche Zahlungen handelt mit den Faktoren 12, 4, 2 oder 1
multipliziert und dann zu einer Summe addiert. So erhält man die Jahressumme
aller regelmässigen Ausgaben.
Hierbei finden die unregelmässigen Ausgaben für den Lebensunterhalt wie z.B.
Lebensmittel, aber auch das Benzingeld noch keine Berücksichtigung.

2.3 Einnahmen und Ausgaben-Vergleich.(Anlage 2)

In dem Einnahmen und Ausgaben-Vergleich wird nun überprüft, ob die
Einnahmen ausreichen die Ausgaben zu begleichen. Da die regelmässigen
Ausgaben bereits feststehen, wird nun das Monatseinkommen ermittelt. Hierbei
finden zuerst nur die Gehaltszahlungen und eventuelle Mieteinnahmen
Berücksichtigung. Keinen Eingang finden hier eventuelle Sonderzahlungen des
Arbeitgebers

Im nächsten Schritt werden die Ausgaben zusammengefasst. Hierbei wird die
Jahressumme aller regelmässigen Ausgaben (Analge 1) übertragen.
Nun müssen auch die Lebenshaltungskosten budgetiert werden. Den meisten
Haushalten dürfte hier keinerlei Zahlenmaterial zugrunde liegen, wieviel sie
für den täglichen Lebensunterhalt benötigen. Bei der
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Kreditvergaben hat es sich bei einer grossen
süddeutschen Bank bewährt, pauschalierte Lebenshaltungskosten zugrunde zu
legen. Sie betragen für die 1. erwachsene Haushaltsperson mindestens 550,--
Euro für den 2. Erwachsenen mind. 250,-- Euro und für jedes Kind mind. 200,--
Euro. Bei einem höheren Lebensstandard können diese Richtsätze natürlich
höher sein. Diese Lebenshaltungskosten werden nun ebenfalls wieder mit dem
Faktor 12 multipliziert.

Eine weitere grosse Ausgabe stellt der PKW dar. Nur das Benzingeld zu
veranschlagen ist etwas zu wenig, denn es müssen auch Rücklagen gebildet
werden, um ein neues KFZ zu finanzieren, bzw. für Reparaturkosten. Hier sollte
wiederum ein Richtsatz von mindestens 200,-- Euro zugrunde gelegt werden .

Neben den laufenden Haushaltsausgaben kommen weitere Ausgaben für
Familienfeste, Geburtstage, Weihnachten usw. auf die Familie zu. Diese
Ausgaben sollten ebenfalls budgetiert werden.

Eine nicht unbeachtliche Ausgabequelle stellt der jährliche Urlaub dar. Daher
sollte auch er bei den jährlichen Ausgaben berücksichtigt werden.

Die Summe aller hier aufgeführten Ausgaben ergibt die Gesamtausgabe auf ein
Jahr betrachtet.

Diese werden nun von den auf das Jahr hochgerechneten Monatseinkommen
abgezogen. Ergibt sich hierbei ein positiver Saldo, sind die Einnahmen grösser
als die Ausgaben. Ergibt sich jedoch ein negativer Saldo, sind die Ausgaben
grösser als die Einnahmen und die Sonderzahlungen müssen zur Begleichung
der Jahresausgaben mit herangezogen werden.

Als nächsten Schritt werden nun die Sonderzahlungen mit berücksichtigt.
Hierbei dürfen nur Zahlungen berücksichtigt werden, die unabhängig der
Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt werden. Dies sind in der Regel das
Urlaubsgeld und das 13. Gehalt . Nicht berücksichtigt werden sollten hier
Zahlungen die vom Leistungserfolg des Arbeitnehmers abhängig sind, wie z.B.
„Erfolgsorientierte Zusatzzahlungen“. (Eine Ausnahme stellen Verkäufer dar,
die zu ihrem, in der Regel, niedrigem Fixgehalt eine Umsatzprovision erhalten)
Siehe hierzu Zif. 2.1. -Selbständige.

Diese Sonderzahlungen werden nun zum Einnahmenüberschuss addiert. Ergibt
sich immer noch ein negativer Saldo und ist in absehbarer Zeit mit keiner
Verbesserung der Einkommenssituation zu rechnen, z.B. Beendigung
Umschulung, Studium, so sollten die regelmässigen Ausgaben dringendst
daraufhin überprüft werden, wo die Ausgaben reduziert werden können. Bevor
hier die Lebenshaltungskosten kalkulatorisch reduziert werden, sollten zuerst
einmal die regelmässigen Ausgaben kritisch überprüft werden, ob man nicht
gerade in diesem Bereich über seine Verhältnisse lebt (Reduzierung der
Ausgaben Anlage 1 Priorität C).

Ergibt sich ein positiver Saldo, kann eine Strategie erstellt werden zur
Vermögenserweiterung und Altersabsicherung.