5. Die Kontrolle des Haushaltsplanes


5.1. Die pauschalierten Haushaltungskosten (Anlage 9)

In der bisherigen Planung wurden pauschalierte Haushaltskosten in Höhe von 550,--
Euro für die 1. Haushaltsperson, 250,-- Euro für die 2. und jeweils 200,-- Euro für
jedes Kind unterstellt. Ob diese Beträge auch zutreffen ist von Hauhalt zu Haushalt
unterschiedlich. Dadurch sollten sie dem persönlichen Ausgabeverhalten angepasst
und somit überprüft werden
Die pauschalierten Haushaltskosten beinhalten Ernährung, Getränke, Gäste,
Kantine; Bekleidung; Gesundheits- u. Körperpflege; Ausgaben für die
Haushaltsführung, Bildung und Unterhaltung. Je nach Familieneinkommen
betragen sie bis zu 40 % der Einnahmen. Eine korrekte Erfassung dieser Ausgaben
erscheint aber schwierig, da sie überwiegend mit Bargeld beglichen werden.
Unabhängig davon erscheint es aber absolut sinnvoll diese Ausgaben möglichst
vollständig zu erfassen und mit den budgetierten Zahlen zu vergleichen.
Ein gangbarer Weg zeichnet sich dadurch ab, dass das Haushaltungsgeld bar vom
Konto abgehoben wird und damit sämtliche Rechnungen beglichen werden. Reicht
das budgetierte Haushaltungsgeld nicht aus, so ist dies ein Zeichen dafür, dass
entweder die Haushaltskosten zu niedrig budgetiert wurden, oder die Ausgaben zu
hoch waren. Allerdings lässt sich hierbei immer noch nicht feststellen, welcher
„Unterposten“ zuviel Geld beansprucht.
Um hier einen Überblick zu erhalten, sollten die Kassenbelege in die Anlage 8
eingetragen werden. Da es sich um viele Belege, mit kleinen Summen handelt, sollte
dies täglich erfolgen.
Vor der nächsten Gehaltszahlung werden die einzelnen Spalten addiert. Die
Gesamtsumme zuzüglich dem noch vorhandenen Bargeld wird von dem erhaltenen
Haushaltungsgeld abgezogen. Ergibt sich hierbei ein positiver Saldo, so wurden
nicht alle Ausgaben erfasst, die dann unter Ernährung, Getränke usw. dazu addiert
werden sollten. ergibt sich ein negativer Saldo, so wurde noch weiteres Geld vom
Girokonto abgebucht und vor allem, das geplante Budge reicht nicht aus. Sollte dies
der Fall sein, müssen die Gründe hierfür untersucht werden. Handelt es sich um eine
aussergewöhnliche Ausgabe, oder entspricht dass Ausgabeverhalten einem
„normalen Monat. Sollte dies bejaht werden, müssen die pauschalierten
Haushaltskosten reduziert werden.

Die Erfassung der pauschalierten Haushaltskosten sollten ca. 3 Monate durchgeführt
werden. Bestätigt sich hierbei die bugdetierte Höhe, so genügt eine halbjährliche
Überprüfung.


5.2. Kontrolle des Monatsbudgets(Anlage 10)

Ob das Monatsbudget auch eingehalten wurde, lässt sich anhand des Girokontos
feststellen. Eine Überprüfung jeweils zum 30. eines Monats ist etwas schwierig, da die
jeweiligen Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger nicht immer zum gleichen
Tag des Monats die Buchungen zu Lasten des Familiengirokontos abbuchen lassen,
sondern es zu Monatsüberschneidungen kommen kann. Diese müssen bei der
monatlichen Kontrolle berücksichtigt werden.
Es empfiehlt sich, jeweils am 01. des Monats sich den Kontoauszug des Vormonats
erstellen zu lassen. Der Kontostand per 30. wird um die Buchungen berichtigt, die
den Folgemonat betreffen, d.h. Gehaltsgutschriften werden abgezogen,
Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge werden dazu gezählt.
Ferner stellt man fest, das übermonatliche Zahlungen belastet wurden, für die der
Gegenwert noch nicht vom Sparkonto auf das Girokonto übertragen wurde. Diese
Zahlungen müssen zum Kontostand ebenfalls dazu addiert werden. Der so ermittelte
Kontostand, ergibt den tatsächlichen Kontovermögensstand per 30. des Monats.(lt.
Anlage „ermittelter Kontostand per 30. des Überprüfungsmonats). Von diesem
Kontostand wird der Kontostand des 30. des Vormonats abgezogen. Ergibt sich ein
Minusbetrag, so wurde um diesen Betrag das Budge nicht eingehalten. Ergibt sich
ein positiver Saldo, wurde weniger Geld als budgetiert wurde ausgegeben. Überprüft
werden sollte aber trotzdem, ob irgendwelche monatlichen Zahlungen noch nicht
abgebucht wurden.


5.3. Überprüfung Jahresbudget

Einmal pro Jahr sollte die Budgetplanung mit dem Girokonto verglichen und um die
Veränderungen berichtigt werden. Interessant kann es auch sein einmal pro Jahr
einen Vermögensstatus (Geldvermögen abzüglich Verbindlichkeiten) zu erstellen und
über die Jahre hinweg zu vergleichen.