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5. Die Kontrolle des Haushaltsplanes 5.1. Die pauschalierten Haushaltungskosten (Anlage 9) In der bisherigen Planung wurden pauschalierte Haushaltskosten in Höhe von 550,-- Euro für die 1. Haushaltsperson, 250,-- Euro für die 2. und jeweils 200,-- Euro für jedes Kind unterstellt. Ob diese Beträge auch zutreffen ist von Hauhalt zu Haushalt unterschiedlich. Dadurch sollten sie dem persönlichen Ausgabeverhalten angepasst und somit überprüft werden Die pauschalierten Haushaltskosten beinhalten Ernährung, Getränke, Gäste, Kantine; Bekleidung; Gesundheits- u. Körperpflege; Ausgaben für die Haushaltsführung, Bildung und Unterhaltung. Je nach Familieneinkommen betragen sie bis zu 40 % der Einnahmen. Eine korrekte Erfassung dieser Ausgaben erscheint aber schwierig, da sie überwiegend mit Bargeld beglichen werden. Unabhängig davon erscheint es aber absolut sinnvoll diese Ausgaben möglichst vollständig zu erfassen und mit den budgetierten Zahlen zu vergleichen. Ein gangbarer Weg zeichnet sich dadurch ab, dass das Haushaltungsgeld bar vom Konto abgehoben wird und damit sämtliche Rechnungen beglichen werden. Reicht das budgetierte Haushaltungsgeld nicht aus, so ist dies ein Zeichen dafür, dass entweder die Haushaltskosten zu niedrig budgetiert wurden, oder die Ausgaben zu hoch waren. Allerdings lässt sich hierbei immer noch nicht feststellen, welcher „Unterposten“ zuviel Geld beansprucht. Um hier einen Überblick zu erhalten, sollten die Kassenbelege in die Anlage 8 eingetragen werden. Da es sich um viele Belege, mit kleinen Summen handelt, sollte dies täglich erfolgen. Vor der nächsten Gehaltszahlung werden die einzelnen Spalten addiert. Die Gesamtsumme zuzüglich dem noch vorhandenen Bargeld wird von dem erhaltenen Haushaltungsgeld abgezogen. Ergibt sich hierbei ein positiver Saldo, so wurden nicht alle Ausgaben erfasst, die dann unter Ernährung, Getränke usw. dazu addiert werden sollten. ergibt sich ein negativer Saldo, so wurde noch weiteres Geld vom Girokonto abgebucht und vor allem, das geplante Budge reicht nicht aus. Sollte dies der Fall sein, müssen die Gründe hierfür untersucht werden. Handelt es sich um eine aussergewöhnliche Ausgabe, oder entspricht dass Ausgabeverhalten einem „normalen Monat. Sollte dies bejaht werden, müssen die pauschalierten Haushaltskosten reduziert werden. Die Erfassung der pauschalierten Haushaltskosten sollten ca. 3 Monate durchgeführt werden. Bestätigt sich hierbei die bugdetierte Höhe, so genügt eine halbjährliche Überprüfung. 5.2. Kontrolle des Monatsbudgets(Anlage 10) Ob das Monatsbudget auch eingehalten wurde, lässt sich anhand des Girokontos feststellen. Eine Überprüfung jeweils zum 30. eines Monats ist etwas schwierig, da die jeweiligen Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger nicht immer zum gleichen Tag des Monats die Buchungen zu Lasten des Familiengirokontos abbuchen lassen, sondern es zu Monatsüberschneidungen kommen kann. Diese müssen bei der monatlichen Kontrolle berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, jeweils am 01. des Monats sich den Kontoauszug des Vormonats erstellen zu lassen. Der Kontostand per 30. wird um die Buchungen berichtigt, die den Folgemonat betreffen, d.h. Gehaltsgutschriften werden abgezogen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge werden dazu gezählt. Ferner stellt man fest, das übermonatliche Zahlungen belastet wurden, für die der Gegenwert noch nicht vom Sparkonto auf das Girokonto übertragen wurde. Diese Zahlungen müssen zum Kontostand ebenfalls dazu addiert werden. Der so ermittelte Kontostand, ergibt den tatsächlichen Kontovermögensstand per 30. des Monats.(lt. Anlage „ermittelter Kontostand per 30. des Überprüfungsmonats). Von diesem Kontostand wird der Kontostand des 30. des Vormonats abgezogen. Ergibt sich ein Minusbetrag, so wurde um diesen Betrag das Budge nicht eingehalten. Ergibt sich ein positiver Saldo, wurde weniger Geld als budgetiert wurde ausgegeben. Überprüft werden sollte aber trotzdem, ob irgendwelche monatlichen Zahlungen noch nicht abgebucht wurden. 5.3. Überprüfung Jahresbudget Einmal pro Jahr sollte die Budgetplanung mit dem Girokonto verglichen und um die Veränderungen berichtigt werden. Interessant kann es auch sein einmal pro Jahr einen Vermögensstatus (Geldvermögen abzüglich Verbindlichkeiten) zu erstellen und über die Jahre hinweg zu vergleichen. |